Lagerfeuer.

Damit ihr Lagerfeuer ein Erfolg wird, einige Informationen für Sie:
  • Lagerfeuer sind grundsätzlich in einem der Bürgerämter Leipzigs (Übersicht ) anzumelden und dort bescheinigen zu lassen.
  • Wer keine Anmeldung besitzt und die Feuerwehr alarmiert wird, muss die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr übernehmen! Dies ist im SächsBRKG § 69 Absatz 3 Nr. 1 festgehalten.
Waldbrandeichhörnchen (© SMI)
(© SMI)
Bitte beachten sie auch die aktuelle Waldbrandstufe. Diese können sie immer aktuell hier abrufen: www.sachsen.de 

Grillen.

In den warmen Tagen ist es wieder soweit. Der Grill wird raus geholt und es wird gegrillt was das Zeug hält. Egal wo man hinschaut. Auf Campingplätzen oder im privaten Garten. Überall riecht es nach frisch gegrillten Würsten und Steaks. Doch was ist, wenn die Grillparty zum Brandunfall wird? Damit ihre Grillparty ein Erfolg wird, lesen Sie bitte hier weiter:

  • Den Richtigen Standplatz des Gerätes wählen:
    • Der Grill sollte einen sicheren Stand haben, er sollte nicht Kippeln, also Standfestigkeit überprüfen!
      Ebenen, nicht- bzw. schwerbrennbaren Untergrund wählen.
  • Keine brennbaren Stoffe in der Nähe:
    • Der Grill sollte nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen stehen (Sicherheitsabstand einhalten, ca. 3 Meter)
  • Löschgeräte bereithalten:
    • z.B. einen Feuerlöscher  oder ein Eimer Wasser, Feuerlöschgerät sollte griffbereit sein
      (Der Feuerlöscher  muss regelmäßig geprüft werden)
  • Flucht- und Rettungswege freihalten!
  • Lagerfeuer



    Das richtige Entzünden eines Grills ist ebenso wichtig wie die wahl des Richtigen Standplatzes:
    Grillen
    • Verwenden Sie ausschließlich sicherheitsgeprüften Grillanzünder!
    • Beachten Sie bzw. lesen Sie die Gebrauchsanweisung vor der Anwendung!
    • Niemals flüssigen Grillanzünder auf glühende Holzkohle nachgießen!
    • Kinder den Zutritt zum Grillgerät verweigern!
    • Nach Beendigung des Grillens, den Grill mit der glühenden Holzkohle nie unbeaufsichtigt lassen, am besten mit Wasser ablöschen!